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Für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung muss der Träger rechtliche und fachliche Voraussetzungen gewährleisten. Diese werden in den nachfolgend dargestellten Rechtsgrundlagen definiert und
im Rahmen der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden Württemberg (KVJS) geprüft.
Die bundesgesetzliche Rechtsgrundlage für die Kindertagesbetreuung ist seit 1991 im Wesentlichen das Achte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII).
Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) im Jahre 2012 wurden insbesondere das Beteiligungs- und Beschwerderecht der Kinder in Einrichtungen im SGB VIII konkretisiert.
In § 8a SGB VIII ist der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung definiert. Dieses Gesetz sowie die Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrags zwischen Träger der Einrichtung und dem
zuständigen Jugendamt regeln den Verfahrensablauf bei einer drohenden oder bestehenden Kindeswohlgefährdung.
Das Landesrecht trifft im Kindertagesbetreuungsgesetz für Baden-Württemberg (KiTaG) grundsätzliche Regelungen mit dem Ziel, die Arbeit in Kindertageseinrichtung quantitativ und qualitativ zu
sichern und zu verbessen.
In der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) sind die Standards für die Rahmenbedingungen festgelegt.
Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für die baden-württembergischen Kindergärten dient der Umsetzung des gesetzlich verankerten Förder- und Bildungsauftrages. Er ist wesentliche
Grundlage des pädagogischen Auftrages in der Kindertageseinrichtung Wittnau.
Eine Kindertageseinrichtung hat laut Gesetzesvorgabe einen Förderauftrag (Bildung, Erziehung und Betreuung) und einen Schutzauftrag.
Neben diesen Gesetzen bilden Richtlinien, Verwaltungsvorschriften und Rechtsverordnungen (s. Kindergartenrecht Baden-Württemberg, Christian Dürr, 2011, Kommunal- und Schulverlag) sowie definierte
Qualitätsstandards (wie beispielsweise DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder, Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V., 4. Auflage 2013) die Basis für die
Betriebsabläufe und Qualität der kommunalen Kindertageseinrichtung Wittnau.